Bundesrat befreit ausgewählte Strecken vom Ferien-Samstagsfahrverbot
Zum 1. Juli wird auf einigen Autobahnabschnitten das Samstagsfahrverbot für schwere Lkw aufgehoben. Das sieht nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) eine Änderung der Ferienreiseverordnung vor, welcher der Bundesrat jetzt zugestimmt hat.
Das Fahrverbot wurde für folgende Strecken aufgehoben: Auf der A 2 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Oeynhausen und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost, auf der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Autobahndreieck Heumar, auf der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Anschlussstelle Herleshausen, auf der A 5 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und dem Darmstädter Kreuz sowie auf der A 7 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und der Anschlussstelle Kassel-Nord. Außerdem lässt laut BGL der erreichte Ausbauzustand der A 20 zu, dass das Lkw-Fahrverbot auf parallel dazu verlaufenden Bundesstraßen aufgehoben werden kann. Dies betrifft die B 105/E 22 und die B 96/E 251 bis Neddemin (Kreis Mecklenburg-Strelitz).
Die Änderung kam zustande, um dem Lkw-Verkehr trotz der wegen Mautausweichverkehre und Feinstaubbelastungen zahlreich gesperrten Bundesstraßen genügend Alternativrouten zur Verfügung zu stellen.
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