Maut in Österreich

In Österreich wurde am 1. Januar 2004 die Gebührenpflicht für alle Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt, (im Gegensatz zu Deutschland) auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt.

Damit fallen nicht nur LKW und Autobusse, sondern auch Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht unter die Mautpflicht. Für diese Fahrzeuge fällt andererseits die Vignettenpflicht und die Straßenbenützungsabgabe weg. Außerdem wurde gleichzeitig die Kraftfahrzeugsteuer auf das Niveau von 2000 reduziert.
Das System ging nach der Erprobung pünktlich am 1. Januar 2004 in Funktion.



System

In Österreich wurde in der relativ geringen Zeit von 18 Monaten das weltweit erste flächendeckende Multi-lane free-flow Mautsystem durch die EUROPPASS LKW-Mautsystem GmbH, einer 100%igen Tochter der Autostrade S.p.A. realisiert. "Multi-lane free flow" bedeutet, dass das System die Mautabbuchung ohne Geschwindigkeitsverringerung und ohne Benutzung spezieller Fahrspuren vornimmt.

Das System funktioniert einfach: Es besteht aus zwei für den Fahrzeuglenker sichtbaren Komponenten: den Mautportalen und den Fahrzeuggeräten, den so genannten GO-Boxen, die im Fahrzeug obligatorisch mitgeführt werden müssen. Die GO-Box hat in etwa die Größe einer Zigarettenschachtel. Sie sorgt vom Fahrzeug aus für die korrekte Abwicklung der Maut. Das kleine, innen an der Windschutzscheibe befestigte Gerät und die straßenseitig errichteten 426 Mautportale kommunizieren auf Mikrowellenbasis
(DSRC-Basis) miteinander, während das mautpflichtige Fahrzeug unter dem Portal hindurch fährt.

Der Mautbetrag selbst wird auf zwei Arten verrechnet: Entweder speichert die Datenzentrale von EUROPPASS die Verrechnungsdaten und der Kunde begleicht die Maut im Nachhinein entsprechend der vom ihm gewählten Zahlungsart – mittels Debit-, Kredit- oder Tankkarte (Post-Pay). Oder der Mautbetrag wird direkt von einem Guthaben, das auf der GO-Box gespeichert ist, abgebucht (Pre-Pay).

Die Fahrzeuggeräte – oder GO-Boxen – haben die Maße 110 x 66 x 27 mm und wiegen lediglich rund 100 Gramm. Die Geräte werden gegen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von fünf Euro inkl. 20% USt. verliehen und vom Fahrer selbst montiert. Die Bedienung der GO-Box ist sehr einfach. Der Fahrer muss vor Fahrtantritt gemäß GO-Box Guide nur die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuggerätes sowie insbesondere die korrekte Achseinstellung (2, 3 oder 4 Achsen) und den richtigen Montageort der GO-Box überprüfen.
Der Vertrieb der Geräte erfolgt primär über die rund 220 GO Vertriebsstellen in Österreich und im grenznahen Ausland.


Tarife

Die Mauttarife sind nach der Achsanzahl gestaffelt und betragen netto (exkl. 20% Mehrwertsteuer) pro Kilometer:


Die Mauttarife sind nach der Achsanzahl gestaffelt und betragen netto (exkl. 20% Mehrwertsteuer) pro Kilometer:
Die Mauttarife sind nach der Achsanzahl gestaffelt und betragen netto (exkl. 20% Mehrwertsteuer) pro Kilometer:
Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen: 0,273 Euro

Werden mit mautpflichtigen Zugfahrzeugen Anhänger gezogen, dann geht die Anzahl der Achsen des Anhängers in die Berechungsgrundlage mit ein (zweiachsiges Zugfahrzeug mit dreiachsigem Anhänger: Maut wird für vier oder mehr Achsen berechnet = 0,273 Euro/km). Diese Regelung gilt nicht bei Wohnmobilen und Autobussen (zweiachsiger Autobus mit zweiachsigem Gepäckanhänger: Maut wird für zwei Achsen berechnet).
Allerdings gibt es noch 6 Sondermautstrecken, die einen höheren Tarif haben.

Dies sind:


Gleinalmtunnel A 9 (Pyhrnautobahn)
Bosrucktunnel A 9 (Pyhrnautobahn)
Tauerntunnel A 10 Tauernautobahn
Karawankentunnel A 11 Karawankenautobahn - nur Fahrtrichtung Slowenien
S 16 Arlbergschnellstraße
A 13 Brennerautobahn

Bezahlt kann die Maut entweder im Nachhinein über ein zentral registriertes Konto ’’’(Post-Pay)’’’ oder im Voraus für Mautwerte, die in bar, mit Maestro-, Kredit- oder Tankkarte auf die GO-Box aufgeladen werden können ’’’(Pre-Pay)’’’.

Pre-Pay Ein Mautguthaben wird auf die GO-Box aufgebucht. Bei der Durchfahrt unter einem Mautportal wird die entsprechende Summe direkt abgebucht. Diese Zahlungsvariante kann bar oder mittels Maestro-, Kredit- oder Tankkarte durchgeführt werden.* Zusätzlich zu den EUR 5,-- Bearbeitungsentgelt muss die GO-Box bei der Erstausgabe mit einem Mautguthaben in der Höhe von mindestens EURO 45,00 (inkl. Umsatzsteuer) aufgeladen werden. Danach beträgt der Mindestbetrag einer Aufladung EURO 50,00 (inkl. USt) pro Aufladung. Maximal ist die Höhe eines aufgeladenen Guthabens mit EURO 500,00 (inkl. USt) pro GO-Box begrenzt. Mautguthaben sind nur zwei Jahre nach der jeweils letzten Aufladung gültig und verfallen danach (keine Abbuchung mehr möglich).

Post-Pay Der Fahrzeughalter erhält regelmäßig im Nachhinein eine Abrechnung über die gefahrenen Kilometer. Diese Zahlungsvariante kann mittels Maestro-, Kredit oder Tankkarte durchgeführt werden.** Nur das Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 5,-- ist fällig.
* Die Maut kann mit allen gängigen Kartenunternehmen entrichtet werden:

- Maestro (Bankomatkarte), Quick

- American Express, Diners Club, MasterCard und VISA

- DKV, Esso Card, euroShell Card, Eurotrafic Card, LOMO, Multiservice, OMV Stationskarte(A), Plose, Ressa, Routex, UTA.

** Hinweis: Nur in Österreich ausgestellte VISA-, MasterCard- und Maestro-Karten werden für das Post-Pay Verfahren akzeptiert. Von Diners Club und American Express werden auch internationale Karten akzeptiert. Die Verwendung von Tankkarten unterliegt den Bestimmungen des jeweiligen Kartenfirmen (DKV, Esso Card, euroShell Card, Eurotrafic Card, Global Star, LOMO, Multiservice, OMV Stationskarte(A), Plose, Ressa, Routex, UTA...)

Die Post-Pay Zahlungsart bietet gegenüber Pre-Pay Vorteile - sie ermöglicht eine einfacherere Bezahlung der Maut, ohne dass regelmäßig ein zeitaufwändiges Aufladen von Mautwerten nötig ist.
Alle Mauttransaktionen werden im Nachhinein über ein zuvor bekannt gegebenes Zahlungsmittel (Debit-, Kredit- oder Tankkarte) im jeweiligen Abrechnungsintervall des Kartenherausgebers verrechnet.
Ein weiterer, großer Vorteil von Post-Pay liegt in der nachträglichen Verrechnung über eine Karte – dadurch wird kein Geld durch Aufladen von Mautwerten bereits vorab gebunden (wie bei Pre-Pay).
Auch die Verfolgung der eigenen LKW durch den Einzelleistungsnachweis ist nur bei der Post-Pay-BEzahlung möglich.

Ein Kontrollsystem stellt sicher, dass möglichst alle mautpflichtigen Fahrzeuge die Maut auch bezahlen. Das in Österreich verwendete System sieht eine Kombination aus automatischer und manueller Kontrolle vor. Mautprellen ist damit nur in sehr geringem Ausmaß möglich. Das Kontrollsystem identifiziert an den Kontrollbalken (durchschnittlich jeder 4. Mautbalken) alle Fahrzeuge und filtere jene aus, bei denen die Maut nicht oder nur teilweise entrichtet wurde. Die automatische Kontrolle durch stationäre und portable Kontrolleinrichtungen obliegt dem Betreiber des Mautsystems, der Firma EUROPPASS, für die mobilen Kontrollen ist die Firma ASFINAG mit speziell geschulten Mitarbeitern zuständig.
Auf dem österreichischen mautpflichtigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) gibt es ca. 100 stationäre Kontrolleinrichtungen, die die korrekte Mautentrichtung automatisch überwachen, wobei das System überprüft, ob die Fahrzeuge, die eine Kontrolleinrichtung passieren, ihrer Mautpflicht nachkommen. Der Verkehr wird dabei nicht beeinflusst. Gibt es Unstimmigkeiten, gelangen die Daten sowie das Bildmaterial des entsprechenden mautpflichtigen Fahrzeuges in die Kontrollzentrale bei EUROPPASS.
Je nach Ergebnis der anschließenden manuellen Prüfung wird bei korrekter Entrichtung der Maut das Bildmaterial gelöscht, bei Vorliegen einer Übertretung der Zulassungsbesitzer eines inländischen Kraftfahrzeuges schriftlich zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert.

Die Lenker ausländischer Kraftfahrzeuge, bei denen ein Delikt vorliegt, werden bei einer Kontrolle durch Mautaufsichtsorgane mündlich zur Zahlung der Ersatzmaut aufgefordert. Zu diesem Zweck werden die Daten dieser Fahrzeuge bis zu 3 Monate gespeichert.

Manuelle Kontrollen auf den Autobahnen und Schnellstraßen ergänzen das so genannte „Maut-Enforcement“. 100 Organe der „Mautaufsicht – Service- und Kontrolldienst der ASFINAG (SKD)“ sind im gesamten mautpflichtigen Straßennetz, an Verkehrskontrollplätzen und an den Hauptmautstellen (Gleinalm, Bosruck, St. Michael, Rosenbach, Schönberg und St. Jakob) im Einsatz.

Das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) überträgt diesen Mautaufsichtsorganen alle für die Kontrolle der Mautpflicht notwendigen Befugnisse. Das Aufsichtspersonal ist uniformiert, mit Blaulichtfahrzeugen im Einsatz und befugt, mautpflichtige Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr auszuleiten und anzuhalten. Weiters können Ersatzmauten und Sicherheitsleistungen eingehoben sowie die Weiterfahrt des entsprechenden Fahrzeuges untersagt und blockiert werden.
Zu beachten ist, dass die Ersatzmautforderung bei Nichtmitführen oder nicht korrekter Montage einer GO-Box € 220 beträgt. Selbes gilt, wenn die GO-Box gesperrt ist oder das auf die Pre-Pay GO-Box aufgeladene Guthaben für die Bezahlung des jeweiligen Mautabschnitts nicht ausreicht. Bei falsch eingestellter Achsenanzahl beträgt die Ersatzmaut € 110.
Die jeweils vorgeschriebene Ersatzmaut kann entweder direkt bei persönlicher Betretung an die Mautaufsichtsorgane entrichtet werden oder bei Erhalt des „Angebotes zur Zahlung der Ersatzmaut“ im Nachhinein binnen 3 Wochen ab Ausstelldatum.
Das elektronische Mautsystem fasst alle nicht bezahlten Mautabschnitte, die innerhalb von fünf Stunden ab dem Zeitpunkt der ersten Nichtentrichtung angefallen sind, zu einem Delikt zusammen. Mit Begleichung der obgenannten Ersatzmaut wird ein Delikt abgegolten. Bei Zahlungsverweigerung kann von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat in Städten mit eigenem Statut) eine Verwaltungsstrafe von € 400 bis € 4.000 pro Delikt ausgesprochen werden.

Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, die vor Einführung des elektronischen Mautsystems ohne gültige bzw. geklebte Vignette das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz benutzt haben, mussten auch bisher mit einer Ersatzmaut in Höhe von € 220 und bei Zahlungsverweigerung mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen.

Das Fahren ohne gültige bzw. ordnungsgemäß angebrachte Vignette führte bisher bei jeder Feststellung der Übertretung zu einer einmaligen Ersatzmautforderung (in der Höhe von € 220). Die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne GO-Box kann jedoch zur Folge haben, dass mehrere Delikte anfallen, nämlich dann, wenn nicht bezahlte Mautabschnitte außerhalb des oben erwähnten fünf Stunden-Intervalls liegen.


Kompatibilität mit ausländischen Systemen

Schweiz:
Verwendet werden kann statt der GO-Box auch die Schweizer LSVA-Box Tripon-Gerät.

Deutschland:
Damit auch ein Zusammenarbeiten mit den deutschen On-Board-Units (OBU) von Toll Collect möglich ist, muss bei dieser eine Softwareanpassung durchgeführt werden. Die von der EU empfohlene DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) hat die deutsche OBU bereits eingebaut. Die Softwareanpassung wird von Toll Collect aber beim Systemstart am 1. Jänner 2005 noch nicht implementiert sein. Daher ist die deutschen OBU mit Systemstart in Deutschland in Österreich zur Mautentrichtung nicht nutzbar.


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