Mit Einführung des digitalen Kontrollgerätes verlängert sich die Frist zum Mitführen von Schaublättern bzw. Fahrerkartendaten und den dazugehörigen Ausdrucken (EG-Sozialvorschriften: Änderung von Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85). Ab dem 1. Mai 2006 müssen die Schaublätter der laufenden Woche sowie der vorausgegangenen 15 Tage mitgeführt werden. Die bis dahin geltende Regel, die Unterlagen der laufenden Woche zuzüglich dem letzten Fahrtag der vorangegangenen Woche vorzuzeigen, entfällt. Im Einzelfall bedeutet dies:
Fall A: Lenkt der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Fahrzeug, das noch mit einem herkömmlichen (analogen) Schaublattgerät ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können: 1) Die Schaublätter für die laufende Woche und die vom Fahrer in den vorausgegangenen 15 Tagen verwendeten Schaublätter, 2) die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, 3) alle während der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und 4) zusätzlich die Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät für den vorangegangenen Zeitraum für die Tage, an denen er ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät geführt hat.
Fall B: Lenkt der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Fahrzeug, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes vorlegen können: 1) Die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, 2) alle während der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke und 3) die Schaublätter für den vorgenannten Zeitraum, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug gelenkt hat, das mit einem analogen Schaublattgerät ausgerüstet ist. Ab 1. Januar 2008 wird der nachweispflichtige Zeitraum auf den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage verlängert. Die Regelung wird 20 Tage nach Veröffentlichung der neuen Verordnung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Voraussichtlich wird dies also ab dem 1. Mai 2006 der Fall sein.
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